CWC Solutions eG i. Abw.
Bekanntmachung der Auflösung der CWC Solutions eG aufgrund Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse
Geschäftszeichen: Amtsgericht Amberg, GnR 114, Beschluss vom 11.08.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
Auflösung der Genossenschaft kraft Gesetzes
Hiermit machen wir gemäß § 82 Abs. 2 GenG bekannt, dass die CWC Solutions eG, eingetragen im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Amberg unter der Registernummer GnR 114, kraft Gesetzes aufgelöst wurde.
Die Auflösung ist gemäß § 81a Nr. 1 GenG mit Rechtskraft des Beschlusses des Amtsgerichts Amberg vom 11.08.2025 eingetreten, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgelehnt worden ist. Die Auflösung wurde von Amts wegen in das Genossenschaftsregister eingetragen.
Bereits erfolgte Einstellung des Geschäftsbetriebs
Der operative Geschäftsbetrieb der CWC Solutions eG wurde bereits zuvor, mit Wirkung zum 16.03.2025, vollständig eingestellt, worüber bereits eine entsprechende Bekanntmachung erfolgte. Die Genossenschaft firmiert nun als „CWC Solutions eG i. Abw.“ (in Abwicklung).
Diese Situation betrifft ausschließlich die deutsche Genossenschaft und hat keine Auswirkungen auf andere Gesellschaften der CWC Solutions Gruppe in anderen Jurisdiktionen.
Liquidation (Abwicklung)
Als Liquidatoren fungieren gemäß § 83 GenG die bisherigen Vorstandsmitglieder:
Wolfgang Hammer und Christian Bleichner
Gläubigeraufforderung gemäß § 82 Abs. 2 Satz 2 GenG
Hiermit werden alle Gläubiger der CWC Solutions eG i. Abw. aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Die Anmeldung der Forderungen hat schriftlich zu erfolgen an:
CWC Solutions eG i. Abw.
Postfach 1103, 91270 Auerbach/OPf.
Rechtliche Hinweise für Gläubiger
Aufgrund der Feststellung der Masseunzulänglichkeit durch das Amtsgericht Amberg muss darauf hingewiesen werden, dass eine Befriedigung von Forderungen aufgrund fehlender Vermögenswerte unwahrscheinlich oder nur marginal möglich sein wird. Wir empfehlen daher, offene Forderungen gegenüber der Genossenschaft entsprechend in Ihrer Buchhaltung zu berücksichtigen.
Bei der vorliegenden Situation einer Abweisung mangels Masse ist nach § 88 Abs. 1 GenG die Verteilung des Vermögens erst nach Tilgung der Schulden oder nach Sicherstellung der Gläubiger zulässig. Aufgrund der festgestellten Vermögenslosigkeit ist jedoch nicht mit einer Verteilung zu rechnen.
Erläuterung zum zeitlichen Ablauf
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischen der tatsächlichen Einstellung des Geschäftsbetriebs am 16.03.2025 (Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung) und der formellen Auflösung der Genossenschaft durch den rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 11.08.2025 ein erheblicher zeitlicher Versatz liegt. Dieser ist ausschließlich auf die Bearbeitungsdauer bei den zuständigen Behörden zurückzuführen. Nach fristgerechter Anmeldung der Insolvenz durch den Vorstand lag die weitere Verfahrensabwicklung im alleinigen Zuständigkeitsbereich des Insolvenzgerichts und des Registergerichts. Die Dauer des formalen Verfahrens bis zur rechtskräftigen Ablehnung mangels Masse war für die Genossenschaft weder beeinflussbar noch zu vertreten. Sämtliche gesetzlichen Verpflichtungen der Genossenschaft wurden vollumfänglich und termingerecht erfüllt.
Verjährungshinweis
Gemäß § 93 GenG verjähren die Ansprüche der Gläubiger nach fünf Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Eintragung der Auflösung in das Genossenschaftsregister bekanntgemacht worden ist.
Haftungsverhältnisse
Bei der eingetragenen Genossenschaft ist die Haftung grundsätzlich auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt. Nach § 105 GenG können Ansprüche von Gläubigern aus der Insolvenz gegen die Genossenschaft bzw. Mitglieder grundsätzlich nur innerhalb von zwei Jahren nach Eintragung der Auflösung im Genossenschaftsregister geltend gemacht werden. Etwaige Nachschusspflichten sind gemäß der Satzung der Genossenschaft ausgeschlossen.
Kontakt für Rückfragen
Für dringende, unvermeidbare Anfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung steht ausschließlich die CWC Solutions eG i. Abw. unter legal@cwc.solutions zur Verfügung.
Wir bitten von weiteren Rückfragen abzusehen und danken für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
CWC Solutions eG i. Abw.